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Fragen und Antworten zum Thema Kurzarbeit in der Schweiz

Was ist Kurzarbeit?

Kurzarbeit bezeichnet den rechtlichen Status eines Angestellten oder Arbeiters, dessen Betrieb ihn aufgrund stark rückläufiger Nachfrage ganz oder teilweise freistellt, ohne dabei den Arbeitsvertrag zu beenden. In aller Regel findet Kurzarbeit in Branchen Anwendung, die zum Beispiel regelmässig saisonale, wetterbedingte Rückläufe im Geschäftsaufkommen verzeichnen, etwa das Baugewerbe oder die Gastronomie. Kurzarbeit kann jedoch alle Branchen betreffen, zum Beispiel, wenn der Staat wie im Moment aufgrund einer akuten Gefahrenlage für die Bevölkerung Gewerbeverbote ausspricht.

Warum gibt es Kurzarbeit?

Die Kurzarbeit ist ein Instrument des Gesetzgebers, um wiederkehrende Arbeitslosigkeit aufgrund kurzer oder mittelfristiger Flauten zu vermeiden und Menschen das Verbleiben in möglichst langfristigen Anstellungsverhältnissen zu ermöglichen. Mit der vom Staat gezahlten Kurzarbeitsentschädigung KAE werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Zeiträumen saisonaler oder vorübergehender Geschäftsrückgänge gleichermassen unterstützt. Der Arbeitnehmer, weil ein grosser Teil seines Lohnes oder Gehaltes weiterfließt. Der Arbeitgeber, weil er diese Kosten in Zeiten knapper oder wegfallender Aufträge nicht vollständig selbst tragen muss.

Für wen ist Kurzarbeit überhaupt möglich?

Kurzarbeit kann für alle Arbeitnehmer beantragt werden, die mit ihrem Verdienst beitragspflichtig für die ALV sind. Auch für die Arbeitnehmer, die das Mindestalter zur Beitragspflicht in der AHV bislang nicht erreicht haben, ist Kurzarbeit möglich. Von der Möglichkeit zur Kurzarbeit ausgenommen waren bisher Lehrlinge und Angestellte mit befristeten Verträgen. Auch für sie kann aufgrund jüngster Beschlüsse des Bundesrates im Moment jedoch Kurzarbeit beantragt werden.

Ist Kurzarbeit an eine Mindestbeschäftigungsdauer gekoppelt?

Nein. Anders als Leistungen aus der ALV ist der Bezug von Kurzarbeitsentschädigung nicht an Mindestbeschäftigungszeiten gekoppelt. Für Arbeitnehmer kann also schon ab dem ersten Tag der Beschäftigung Kurzarbeit beantragt werden.

Wieso ist Kurzarbeit keine Arbeitslosigkeit?

Auch wenn Sie während der Kurzarbeit eventuell gar nicht nicht arbeiten, sind Sie deshalb nicht arbeitslos. Denn Ihr Beschäftigungsverhältnis erlischt nicht, da keine Kündigung erfolgt. Die Kurzarbeit ist als arbeitsmarktliches Instrument schliesslich gerade darauf ausgelegt, zum Beispiel in Krisenzeiten Kündigungen und damit Arbeitslosigkeit zu vermeiden.

Wie lange darf Kurzarbeit insgesamt dauern?

Kurzarbeit darf für einen Arbeitnehmer nicht länger als 12 Monate am Stück andauern. Kurzarbeit kann unterbrochen werden, also zum Beispiel jeweils nur für einen oder zwei Monate andauern. Wichtig ist allerdings auch hierbei, dass die Zahl der in Kurzarbeit verbrachten Monate nicht die Höchstmarke von insgesamt 12 Monaten innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren übersteigt.

Wer muss die Kurzarbeit anmelden/beantragen?

Die Pflicht obliegt alleine dem Arbeitgeber, der für seine betroffenen Mitarbeiter normalerweise spätestens 10 Tage vor Beginn der Kurzarbeit beim Kanton eine schriftliche Voranmeldung machen muss. Zurzeit ist diese Frist allerdings ausgesetzt, auch reicht eine telefonische Voranmeldung bei der KAST. Die Mitarbeiter müssen jedoch weiterhin bei der Voranmeldung mitwirken und haben das Recht, die Kurzarbeit abzulehnen. In diesen Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, auch bei teilweiser oder vollständiger Freistellung alle Bezüge voll weiterzuzahlen. Der nächste Schritt ist dann allerdings oft zwangsläufig die betriebsbedingte Kündigung.

Wie hoch ist die Kurzarbeitsentschädigung KAE?

Die KAE beträgt 80 % Ihres bisherigen Gehaltes oder Lohnes nach Abzug der Karenzzeit. Als Berechnungsgrundlage wird jener Anteil Ihrer Entgeltleistungen herangezogen, auf den Sie AHV-Beiträge entrichtet haben.

Hat Kurzarbeit Einfluss auf meine zukünftigen Ansprüche aus der ALV?

Nein. Ihr Anspruch auf Bezugsdauer der Arbeitslosenentschädigung im Falle einer späteren Arbeitslosigkeit verändert ich nicht durch den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung. Auch Ihr Arbeitslosengeld richtet sich dann nicht nach ihren Bezügen während der Kurzarbeit, sondern nach Ihrem normalen Lohn.

Fließen bei Kurzarbeit entsprechend weniger AHV-Beiträge und verringern sich so meine Ansprüche?

Nein. Ihr AHV-Beitrag wird wie bisher in voller Höhe an den Versicherungsträger ausbezahlt. Ihre Anwartschaften auf Ihre Alter- und Hinterlassenenversicherung wachsen also im gewohnten Umfang, weil Sie und Ihr Arbeitgeber beide weiterhin den vollen Beitrag leisten.

Bin ich während der Kurzarbeit krankenversichert?

Während des Bezugs von Kurzarbeitsentgelt sind Sie ganz wie bisher regulär krankenversichert und können wie gewohnt alle medizinischen Leistungen voll in Anspruch nehmen.

Kann ich während der Kurzarbeit kündigen?

Selbstverständlich ist die freie Berufswahl beim Bezug von Kurzarbeit nicht ausgesetzt, und Sie können Ihre Anstellung daher jederzeit kündigen, wenn Sie zum Beispiel einen langfristigen alternativen Job finden, in dem auch unter den die Kurzarbeit bedingenden Umständen Arbeitskräfte gesucht werden. Für die fristgemässe Fortdauer Ihres Beschäftigungsverhältnisses ist der Arbeitgeber nach der Kündigung verpflichtet, Sie trotz einer eventuellen Freistellung von der Kurzarbeit auszunehmen und Ihnen Ihre vollen Bezüge zu bezahlen.

Kann ich während der Kurzarbeit gekündigt werden?

Grundsätzlich: Ja. Es ist jedoch wohl eher nicht davon auszugehen, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigt, nachdem er eine Massnahme beantragt hat, die Ihre Arbeitslosigkeit verhindern soll. Prinzipiell ist eine Kündigung jedoch auch während der Kurzarbeit möglich.

Wer bezahlt mir das KAE für die Kurzarbeit?

Wie auch Ihre bisherigen Entgeltleistungen erhalten Sie die Kurzarbeitsentschädigung auf dem gewohnten Weg von Ihrem Arbeitgeber ausbezahlt, der die entsprechenden staatlichen Zuschüsse wiederum vom Kanton erhält.

Wie kann ich bei Kurzarbeit laufende Kosten decken?

Die Höhe und Dauer der Kurzarbeitsentschädigung wurde vom Gesetzgeber so konzipiert, dass Ihnen mit einigen Abstrichen eine relativ problemlose Erhaltung Ihres bisherigen Lebensstandards auch über eine längere Zeit möglich ist. Im Moment läuft zudem die Auszahlung der Entschädigungen zu beantragter Kurzarbeit mit besonders hoher Geschwindigkeit, so dass bei der nächsten Fälligkeit Ihrer Auszahlung keine Zahlungslücken zu erwarten sind.

Können Selbständige für sich selbst Kurzarbeit beantragen?

Nein. Für Selbständige haben Bundesrat und Kantone eigene Hilfs- und Förderprogramme in der aktuellen Situation aufgelegt.

Was passiert, wenn eine Krise länger dauert als die möglichen 12 Monate Kurzarbeit?

Auch wenn es nicht wahrscheinlich ist: Im Hinblick auf die Sorge, die derzeitige Situation könne sich über einen längeren Zeitraum als ein Jahr hinziehen, hat der Bundesrat bereits signalisiert, schon an verschiedenen Lösungsmodellen für solche Szenarien zu arbeiten. Klar ist also: Arbeitnehmer werden auch in Zukunft nicht alleine gelassen.

Wie kann ich bei Kurzarbeit Kosten reduzieren?

Im Zusammenhang mit der aktuellen Situation haben Sie zumindest einen Vorteil: Grosse Teile des Freizeit- und Soziallebens liegen erst einmal brach, die Ausgaben für gemeinsame Shoppingtouren, Café- und Kino- oder Theaterbesuche entfallen also. Auch das Urlaubsbudget bleibt wohl erst einmal unangetastet. Haben Sie Ihre Kosten also ruhig genau im Blick, aber vergessen Sie dabei nicht: Sie sparen wahrscheinlich schon jetzt einiges ganz automatisch ein.

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