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Kurzarbeit -
Was bleibt vom Gehalt?

Droht Ihnen die Kurzarbeit? Jetzt online Kurzarbeitsentschädigung berechnen.

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Ihr Unternehmen hat Kurzarbeit angekündigt

Das Corona-Virus ist eine immense Herausforderung für die globale Wirtschaft. Um die Mitarbeiter wie in diesen schwierigen Zeiten weiter beschäftigen zu können, kann der Arbeitgeber für einen Zeitraum von höchstens 6 Monaten Kurzarbeit beantragen. Hierbei übernimmt der Staat einen Teil des Gehaltes der Mitarbeiter.

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Kurzarbeitentschädigung berechnen

Geben Sie zunächst Ihren regulären Monatsbruttolohn und Ihr bisheriges Arbeitspensum (in der Regel 100%) an. Geben Sie zudem das geplante Pensum im Rahmen der Kurzarbeit an. Arbeiten Sie z.B. nur noch 1 Tag pro Woche statt 5, geben Sie 20 in das Feld ein. Sie erhalten mit nur einem Klick Ihr neues Brutto- und Nettogehalt.

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Kurzarbeit sinnvoll nutzen

Aufgrund der neugewonnenen Zeit sollten Sie eine sinnvolle Überbrückung der Kurzarbeit planen. Ziehen Sie z.B. eine Weiterbildung oder zusätzliche Qualifizierung in Betracht, um nach der Krise gestärkt mit Ihrer Tätigkeit fortfahren zu können. Ist für Sie absehbar, dass Ihre aktuelle Anstellung langfristig nicht sicher scheint, schauen Sie sich nach alternativen Jobangebote und Tätigkeitsfeldern um. Bleiben Sie flexibel!

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